Interlloyd erneuerbare Energien
Die Interlloyd bietet derzeit sowohl einen Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung (unter anderem für Wärmepumpen) als auch eine Elektronikdeckung für Fotovoltaikanlagen an.
Tarifwelt
Sollte der Kunde nur eine Erweiterung des Diebstahlrisikos wünschen, können über diese Klausel Anlagen der erneuerbaren Energiegewinnung auch als Grundstücksbestandteil versichert werden.
Dies gilt für die Tarife afm Eurosecure und Eurosecure Plus (20 € netto). Im Tarif Infinitus kann die Anlage kostenneutral eingeschlossen werden.
Die Grundgefahren sind über den Gebäudevertrag abgedeckt, da die Anlagen sie als Teil der Heizungsanlage dem Gebäude zugerechnet werden. ACHTUNG Ausnahme: Fotovoltaikanlagen sind in der Regel in dem Bedingungen expliziet ausgeschlosssen und nur versichert, wenn sie in den Bedingungen benannt sind.
Klausel ED (inkl. Obliegenheiten)
Anlagen der erneuerbaren Energien
Versichert gegen einfachen Diebstahl ist die folgende auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen Anlage der erneuerbaren Energien:
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, soweit sie
- auf/an dem versicherten Gebäude,
- auf dem Dach einer mitversicherten Garage/Carport oder
- auf dem Dach mitversicherter Nebengebäude befestigt sind.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Gebäude von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme).
Solarthermieanlagen bis 20 qm, soweit
- auf/an dem versicherten Gebäude,
- auf dem Dach einer mitversicherten Garage/Carport oder
- auf dem Dach mitversicherter Nebengebäude befestigt sind.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Gebäude von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme).
Oberflächennahe Geothermieanlagen.
Sonstige Wärmepumpenanlagen bis 30 kW
Zu den vorgenannten Anlagen der erneuerbaren Energien gehören auch alle – notwendigen Komponenten, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden und soweit sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage, sowie während eines Transportes der Sachen innerhalb des Versicherungsortes – dazugehörigen Teile, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wie z. B. Befestigungselemente, Fundamente versicherter Sachen, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Montagerahmen, Speichereinheiten, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung und Leitungen, Verteilerkästen, Wechselrichter, Zähler aller Art.
Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 8 Nr.1b) und Nr.3 beschriebenen Voraussetzung zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise Leistungsfrei.
Die Interlloyd bietet für folgenden Anlagen eine ALL-RISK-Deckung als Lösung an. Diese Form der Absicherung ist immer dann wichtig wenn der Kunde nicht nur eine Deckung gegen die in der Gebäudeversicherung abgedeckten Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hage und eventuell Elementar wünscht.
Versichert werden können folgende Anlagen
- Fotovoltaikanlagen auf/an dem Gebäude bis 50 kWp
- Batteriespeicher bis 75 kWh
- Solarthermie an/auf dem Gebäude bis 50 qm
- Luftwärmepumpen bis 30 kW
- Ladestationen bis 22 KW
- Balkonkraftwerke (Steckeranlagen) bis 800 Watt
Weitere Unterlagen | Informationen
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Sven Inselmann | DBV
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