afm Empfehlungen zu Anlagen erneuerbarer Energien
Der Klimawandel stellt eine höhere Energieeffizienz immer mehr in den Fokus. In Folge dessen wächst der Markt für neue Energieanlagen. Ob Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder andere Anlagen, der Bedarf auch diese allumfänglich abzusichern besteht und muss in jeder Beratung zur Absicherung der eigenen Immobilie abgefragt werden.
Einige Versicherer bieten in der Wohngebäudeversicherung einen gewissen Grundschutz gegen die Grundgefahren. Dies ist jedoch noch nicht flächendeckend der Fall. Eine Absicherung kann daher auch erfolgen:
- über Zusatzbausteine zur Wohngebäudeversicherung (ggf. auch gegen Diebstahl)
- eine stand alone Lösung – Elektronikversicherung (TV-Deckung)
Über mögliche Zusatzbausteine zur Wohngebäudeversicherung hinaus, empfehlen wir ganz klar die Absicherung über eine TV-Deckung (Allgefahrendeckung).
Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert. Mehr Informationen finden Sie in den >Fachinformationen.
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Andreas Kiss
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