Gothaer Jadghaftpflicht
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung. Als Marktführer bietet die Gothaer einen speziell auf die Bedürfnisse des Jägers abgestimmten Jagdversicherungsschutz.
Tarifwelt
Deckungssummen und SB
- 3, 6, 15 oder 20 Mio €
- SB 300 € optional
Mögliche Versicherungsnehmer
- Jäger und Berufsjäger
- Jagdpächter und Jagdherren
- Jagdaufseher
- Förster, Forstbeamte und Forstaufseher
- Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
Weitere versicherte Personen
- Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes des Versicherungsnehmers (z. B. Ehefrau oder Kinder)
Versicherte Risiken
- Unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang mit der Jagdausübung
- Halten und Gebrauch von bis zu unbegrenzt Jagdhunden und Beizvögeln
- Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
- Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
- Nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
- Halten, Besitzen und Führen eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Weltweiter Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, innerhalb Europas mit Kautionsklausel (bis 100.000 Euro). Einige Jägerreiseländer verlangen den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Auch in einem solchen Fall ist die Gothaer Jagdhaftpflicht von erheblicher Bedeutung, da sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.
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Die Jagd- und Sportwaffenversicherung sichert Jagd- und Sportwaffen einschließlich Zubehör in den wichtigsten Gefahrenbereichen gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung ab.
Mögliche Versicherungsnehmer
- Jäger
- Sportschützen
- Jagd- und Schützenvereine
- Versicherte Ausrüstung
- Jagd. und Sportwaffen
- Zielfernrohe
- Spektive
- Gewehrkoffer
- Munition
Versicherte Gefahren und Schäden
- Unfall des Versicherten oder des Transportmittels
- Ungeschicklichkeit (z.B. Fallenlassen)
- Brand, Blitz, Explosion
- Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Wasser
- Elementarereignisse
- Selbstentzündung, Selbstentladung
Versicherte Gefahrenbereiche – weltweit
- Ordnungsgemäße Aufbewahrung in der Wohnung
- Transport zum und vom Revier/ Schießstand
- Jagdausübung
- Reisen oder beim Versand
- Im separat verschlossenen Kofferraum eines Pkw (solange waffenrechtlich noch zulässig)
- Während einer Reparatur beim Büchsenmacher Transport durch beauftragte Dritte
- Aufbewahrung oder Führen durch berechtigte Dritte
Ausschlüsse
Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, natürliche Beschaffenheit, Konstruktions- oder Herstellungsmängel, Funktionsstörungen, Rost, Witterungseinflüsse, Kratzer, Schrammen, Verwendung nicht geeigneter Munition, Hängen-, Stehen- und Liegenlassen. Im Übrigen gelten die Standardausschlüsse Krieg, Kernenergie und innere Unruhen.
Neuwertversicherung
Im Schadensfall wird der Neuwert der versicherten Sachen erstattet. Bei Waffen mit einem Einzelwert von mehr als 5.000 Euro sind Wertnachweise erforderlich. Ist der Zeitwert niedriger als 50 Prozent des Neuwertes, gilt der Zeitwert als Versicherungswert.
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- Jagdhaftpflichtversicherung (auch abwählbar)
- Umfassender Schutz für Jagdwaffen und -zubehör
- Rechtsschutz speziell für die Jagd
Die Bewegungsjagd erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mit zunehmender Zahl von Jagdeinsätzen steigt aber auch das Risiko, dass den eingesetzten Hunden etwas passiert. Damit nimmt auch das Risiko hoher Tierarztrechnungen oder hoher Kosten im Todesfall des Hundes zu. Die Bewegungsjagdversicherung bietet eine vernünftige Absicherung dieser Risiken.
Mögliche Versicherungsnehmer
- Revierinhaber
- Jagdleiter
- Hundeführer
Versichert sind die am Tag der Jagd eingesetzten Jagdhunde mit den vorher vereinbarten Versicherungssummen bei Unfällen gegen:
- die Verletzung oder den Todesfall des Hundes.
- das Abhandenkommen (Leistung gleich denen bei Todesfall des Tieres)
- Wolfsangriffe
- auch gegen die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) und für die Nachsuche an den beiden Folgetagen.
- nicht versichert sind Jagdhunde im Gatter.
Leistungen und Prämien
Jagdleiter und Revierinhaber können beim Abschluss der Bewegungsjagd-Versicherung zwischen zwei Optionen wählen
- Absicherung der Tierarztkosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro und 1.000 Euro im Todesfall des Hundes.
- Absicherung der Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro und 2.000 Euro im Tod des Hundes.
Prämie je Hund 19 € bzw. 22 € – Der Mindestbeitrag beträgt 59,50 Euro inklusive Steuer.
Annahmerichtlinie und Geltungsbereich
- Es besteht keine Rassenbeschränkung oder Altersbeschränkung, d. h. es werden alle jagenden Hunde angenommen.
- Deutschland und auch in Österreich.
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Antrag Bewegungungsjagd – Stand 01-2026
Weitere Unterlagen | Informationen
Kontakt Gothaer

Jerome de Oliveira Ferreira | Maklerbetreuer
040 3704 42389
0174 1633629
jerome.de-oliveira-ferreira@gothaer.de