afm Empfehlung zur Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder Jäger ist gem. § 823 BGB in unbegrenzter Höhe haftbar, sobald er einen Schaden mindestens fahrlässig verursacht. Aus diesem Grund ist eine Jagdhaftpflichtversicherung unverzichtbar, um einen Jagdschein beantragen zu können.
Eine Jagdhaftpflicht umfasst neben dem Jagen selbst z.B. die Nachsuche „Aufspüren von verletztem oder totem Wild“ oder die Instandsetzung jagdlicher Einrichtungen, wie beispielsweise Hochsitze.
Außerhalb der jagdlichen Tätigkeit kann es zu Schädigungen Dritter durch das Reinigen der Jagdwaffe oder durch einen Jadghund kommen.
Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlung für die Jagdhaftpflichtversicherung. Diese können Sie je nach Bedarf Ihres Kunden anbieten.
Ihre Ansprechpartner

Andreas Kiss
040 532886-536
040 532886-537
kiss@afm-gruppe.de
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