Die Haftpflichtkasse Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse Darmstadt ist eine umfangreiche und günstige Absicherung von Haftpflichtrisiken möglich.
Tarifwelt
Vor allem bei Mehrfamilienhäusern zeichnet sich der Tarif durch attraktive Prämien aus. Außerdem sind Öl-/Fettabschneider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 5.000 l (HUG PLUS 10.000 l) Fassungsvermögen bereits in der Deckung enthalten.
Die Standard-Versicherungssumme beträgt 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Erhöhungsmöglichkeiten der Versicherungssummen
- auf 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeweils 10 % Zuschlag
- auf 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeweils 20 % Zuschlag
- auf 15.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeweils 30 % Zuschlag
Verbraucherinformation inkl. Bedingungen – Stand 01-2022
Zusätzlich bietet die Haftpflichtkasse Darmstadt eine PLUS-Deckung an. In Form einer Erweiterungsoption zum bewährten HUG-Tarif bietet diese bei einem Zuschlag von 20 Prozent auf den bisherigen Tarifbeitrag – insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen sowie Vermietern einen attraktiven Leistungsumfang weit über dem Marktdurchschnitt. Auch die Besitzer von Heizöltanks oder Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung profitieren von der Tariferweiterung.
Mitversichert sind in der PLUS-Deckung unter anderem:
- bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (WEG): die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Sonder- und Teileigentümers aus dessen Besitz und/oder Vermietung des jeweiligen Sonder- und Teileigentums sowie die Ansprüche der Wohnungseigentümer, Teileigentümer oder Verwalter untereinander
- das Abhandenkommen von Sachen bis 10.000 € mit SB 250 €: Hausverwaltungen, die zum Beispiel im Auftrag einer WEG tätig sind, erhalten so Versicherungsschutz vor den Ansprüchen von Mietern der WEG
- die Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden in Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden des Versicherungsnehmers
- Anlagen der regenerativen Energieversorgung (ohne Leistungsbegrenzungen): Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke
- das Gewässerschaden-Anlagen-Risiko: Öl-/Fettabscheider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe mit einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 10.000 Litern
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