afm Empfehlung zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-
versicherung
Nach § 836, § 837 und § 838 BGB sind Grundstücks- und Gebäudebesitzer bei mindestens fahrlässiger Handlung in unbegrenzter Höhe haftbar, sollte z.B. durch Ablösung von Teilen des Gebäudes ein Mensch geschädigt oder eine Sache beschädigt werden. Zusätzlich besteht für den Eigentümer eine Verkehrssicherungspflicht, deren Unterlassen nach § 823 BGB ebenfalls zu einer unbegrenzten Haftung führen kann. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sehr wichtig.
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Andreas Kiss
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