Ab dem 01.01.2025 wird SwissLife deutliche Verbesserungen in den BU-Bedingungen einführen. Diese gelten auch für die MetallRente und die KlinikRente.
Wir haben das Update bereits in unserer „BU-Navi-Online“ berücksichtigt. Die wichtigsten Highlights:
- Nachversicherungsgarantie bis max. 3.000 €, bei Einkommenserhöhung (mind. 5%) sogar bis 4.000 €
- Fünf zusätzliche Erhöhungsanlässe, z. B. Volljährigkeit.
- AU-Leistung optional 24 oder 36 Monate. Klare Trennung von der BU-Leistung, daher kein zeitgleicher BU-Leistungsantrag mehr erforderlich.
Auch hinsichtlich der Annahmerichtlinien gibt es Vereinfachungen:
- Schüler & Auszubildende können max. 1.500 €, Studenten je nach Fachrichtung bis zu 2.000 € versichern.
- Ärzte: Bei Praxisübernahmen wird die Summe aus 50% des Brutto-Gewinns des Praxis-Vorgängers und dem letzten Brutto-EK des Praxis-Übernehmers ermittelt.
Das Ergebnis wird durch 2 geteilt und stellt die Berechnungsbasis dar. Die maximale BU-Rente beträgt 60% der Berechnungsbasis (abzgl. 50% der Ansprüche aus dem Versorgungswerk) - Überprüfungsgarantie für Allergieklausel bei Schülern, wenn der Ausbildungsberuf feststeht (gilt nicht für Asthma)