Highlights:
- Verbesserte Definition des Versicherungswertes:
Zugrundelegung des Kaufpreises als Neuwert (vorher Listenpreis = Neuwert) und damit verbundenem Unterversicherungsverzicht - Vorsorge von 50 % der Versicherungssumme, max. 10. Mio. EUR (vorher 30 % der VSU, max. 750.000 EUR)
- Mitversicherung von nicht berücksichtigte Versicherte Sachen bis 75.000 EUR
- Anzeige von Gefahrerhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden (vorher unverzügliche Meldung)
- Grober Fahrlässigkeit: keine Kürzung bei Schäden unter 50.000 EUR (vorher 25.000 EUR)
- Kosten auf Erstes Risiko: 10 % der VSU, mind. 50.000 EUR, max. 500.000 EUR (vorher max. 50.000 EUR)
Zeichnungsvoraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer hat seinen Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Die Anlagen und Maschinen sind nicht älter als 8 Jahre (Brecher 5 Jahre) – (Individualanfragen zu älteren Maschinen sind aber jederzeit möglich!)
- Die zu versichernden Anlagen und Maschinen sind betriebsfertig und serienmäßig hergestellt (keine Prototypen oder Nullserien)
- Die zu versichernden Anlagen und Maschinen befinden sich in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand
- Die zu versichernden Anlagen und Maschinen werden nach den Vorschriften des Herstellers/der Hersteller regelmäßig gewartet
- Für die zu versichernden Anlagen und Maschinen sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar
- Der Einsatz der zu versichernden Anlagen und Maschinen ist bestimmungsgemäß
- Wenn ein Vorvertrag bestanden hat, darf die Schadenquote der Schäden und Reserven der letzten drei Jahre und des laufenden Jahres bezogen auf unseren Nettobeitrag für den entsprechenden Zeitraum 60 % nicht übersteigen
- Bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 5.000.000 EUR je Vertrag, maximal 1.000.000 EUR je Anlage oder Maschine.
Des Weiteren wurde vereinbart:
- Maschinen von Lohnunternehmern können ohne Einschränkungen oder Zuschläge zum Deckungsumfang des Rahmenvertrags versichert werden.
Altverträge:
Die R+V wird in den alten Verträgen die Klausel T097806 Vertragsgrundlagen auf Policen Ebene wie folgt abändern und die Vertragsnummer des neuen RVTGs einfügen:
„Vertragsgrundlagen
Es gilt der AFM-Rahmenvertrag zur Maschinenversicherung mit der Vertragsnummer 405 82 356036123
Entgegen der Dokumentation gilt das Bedingungswerk „Allg. Bedingungen für TV-Versicherungen ABMG (R+V ABMG 2020)“.
Die Umstellung der einzelnen Verträge erfolgt jeweils 6-8 Wochen vor der nächsten Hauptfälligkeit. Hierfür erhalten Sie dann die einzelnen Nachträge. Wir konnten erwirken, das keine neuen Vertragsnummern ausgefertigt werden.
Wegen technischer Einschränkungen kann die R+V leider nur das „alte Bedingungswerk“ andrucken, es gilt aber natürlich das neue Bedingungswerk!
Die neuen Vertriebs- und Vertragsunterlagen finden Sie > hier im BeraterPortal.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf die Fachabteilung zu.