Highlights:

  1. Verbesserte Definition des Versicherungswertes:
    Zugrundelegung des Kaufpreises als Neuwert (vorher Listenpreis = Neuwert) und damit verbundenem Unterversicherungsverzicht
  2. Vorsorge von 50 % der Versicherungssumme, max. 10. Mio. EUR (vorher 30 % der VSU, max. 750.000 EUR)
  3. Mitversicherung von nicht berücksichtigte Versicherte Sachen bis 75.000 EUR
  4. Anzeige von Gefahrerhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden (vorher unverzügliche Meldung)
  5. Grober Fahrlässigkeit: keine Kürzung bei Schäden unter 50.000 EUR (vorher 25.000 EUR)
  6. Kosten auf Erstes Risiko: 10 % der VSU, mind. 50.000 EUR, max. 500.000 EUR (vorher max. 50.000 EUR)

Zeichnungsvoraussetzungen:

  1. Der Versicherungsnehmer hat seinen Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  2. Die Anlagen und Maschinen sind nicht älter als 8 Jahre (Brecher 5 Jahre) – (Individualanfragen zu älteren Maschinen sind aber jederzeit möglich!)
  3. Die zu versichernden Anlagen und Maschinen sind betriebsfertig und serienmäßig hergestellt (keine Prototypen oder Nullserien)
  4. Die zu versichernden Anlagen und Maschinen befinden sich in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand
  5. Die zu versichernden Anlagen und Maschinen werden nach den Vorschriften des Herstellers/der Hersteller regelmäßig gewartet
  6. Für die zu versichernden Anlagen und Maschinen sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar
  7. Der Einsatz der zu versichernden Anlagen und Maschinen ist bestimmungsgemäß
  8. Wenn ein Vorvertrag bestanden hat, darf die Schadenquote der Schäden und Reserven der letzten drei Jahre und des laufenden Jahres bezogen auf unseren Nettobeitrag für den entsprechenden Zeitraum 60 % nicht übersteigen
  9. Bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 5.000.000 EUR je Vertrag, maximal 1.000.000 EUR je Anlage oder Maschine.

Des Weiteren wurde vereinbart:

  1. Maschinen von Lohnunternehmern können ohne Einschränkungen oder Zuschläge zum Deckungsumfang des Rahmenvertrags versichert werden.

Altverträge:

Die R+V wird in den alten Verträgen die Klausel T097806 Vertragsgrundlagen auf Policen Ebene wie folgt abändern und die Vertragsnummer des neuen RVTGs einfügen:

„Vertragsgrundlagen

Es gilt der AFM-Rahmenvertrag zur Maschinenversicherung mit der Vertragsnummer 405 82 356036123

 Entgegen der Dokumentation gilt das Bedingungswerk „Allg. Bedingungen für TV-Versicherungen ABMG (R+V ABMG 2020)“.

Die Umstellung der einzelnen Verträge erfolgt jeweils 6-8 Wochen vor der nächsten Hauptfälligkeit. Hierfür erhalten Sie dann die einzelnen Nachträge. Wir konnten erwirken, das keine neuen Vertragsnummern ausgefertigt werden.

Wegen technischer Einschränkungen kann die R+V leider nur das „alte Bedingungswerk“ andrucken, es gilt aber natürlich das neue Bedingungswerk!

Die neuen Vertriebs- und Vertragsunterlagen finden Sie > hier im BeraterPortal.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf die Fachabteilung zu.