Geldwäschegesetz
Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter müssen sich nach dem Geldwäschegesetz seit dem 01.01.2024 bei der
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch registrieren.
Diese Verpflichtung betrifft Vermittler, die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln. Versicherungsvermittler, die die genannten Produkte vermitteln, sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte „Verpflichtete“. Damit treffen sie neben den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten wie
beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, auch besondere Meldepflichten.
Was bedeutet das für Sie?
1. Jeder afm Berater mit einer Zulassung nach § 34d GewO muss sich in seiner Funktion als Versicherungsvermittler gemäß
§ 34d GewO selbst anmelden
2. Hinsichtlich einer etwaigen weiteren Registrierung als § 34f Vermittler besteht kein Verpflichteten-Status, da hier die
Ausnahmeregelungen greifen
Die Anmeldung ist in wenigen einfachen Schritten erledigt. Hierfür können Sie folgenden Link nutzen:
https://goaml.fiu.bund.de/Home
Hinweis: Achten Sie bei der Registrierung darauf, dass im Bereich der Adressen des Verpflichteten und der hauptverantwortlichen Person das Feld „Art“ angezeigt wird.

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Einen Fragen-Antworten-Katalog, der die wichtigsten Fragen zu dem Thema bzw. zur Registrierung beantwortet, finden Sie hier: