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Akademie – Richtlinie Weiterbildung

Die Versicherungsrichtlinie (IDD) und die VersVermV verlangen eine jährliche Weiterbildung von 15 Stunden für alle im Versicherungsvertrieb nach § 34d Abs. 1 GewO tätigen Personen.

Auch Immobilienmakler, WEG-Verwalter und Mietverwalter unterliegen einer Weiterbildungspflicht: Wer eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 4 GewO besitzt, muss innerhalb von drei Jahren 20 Weiterbildungsstunden absolvieren – diese Vorgabe gilt auch für mitwirkende Mitarbeiter.

Alle weiteren Informationen zu der Weiterbildungsrichtlinie gemäß IDD finden Sie > hier.

afm Verhaltensregeln im Rahmen der Nutzung des afm Studio

Das interne Studio, im 5. OG KWK (Archiv) bietet die Möglichkeit, digitale Termine und Webinare professionell und effizient durchzuführen.

Die vorliegende Verhaltensrichtlinie definiert die verbindlichen Regeln und relevanten Parameter, die bei der Nutzung des afm Studios beachten werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf und eine optimale Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten.

afm Verhaltensregeln Studionutzung – Stand 2025-04-01

ClickMeeting (Aktuelle Softwarelösung)

Für unsere internen Webinare sowie auch anderweitige digitale Veranstaltungen nutzen wir derzeit ClickMeeting. Nutzen Sie dafür unsere Schritt für Schritt Anleitung.

Anleitung ClickMeeting – Stand 2025-04-02

Ihre Ansprechpartner

Sventje Gregorowitsch

040 532886-504
040 532886-503
gregorowitsch@afm-gruppe.de
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