Von der geplanten Erhöhung des Höchstrechnungszinses profitieren grundsätzlich Verträge, die ab dem 01. Januar 2025 abgeschlossen werden. Mit den „Günstiger-Prüfungen“ erhalten auch Verträge, die bereits ab Mai 2024 bestehen, im nächsten Jahr die Mehrleistungen zum gleichen Beitrag.