Denkmal
Als denkmalgeschützte Immobilie gelten Bauwerke mit besonderer Bedeutung, die es wert sind, erhalten zu werden. Dieser Wert kann sich unter anderem aus der Architektur, der Historie oder dem baulichen Kontext der Stadt ergeben. So kann ein antikes Fachwerkhaus ebenso zum Denkmal werden wie eine historische Behördeneinrichtung, Parkanlage oder Kirche. Bauwerke wie diese vereint die Eigenschaft, ein Stück Geschichte zu konservieren und für nachfolgende Generationen zugänglich machen zu können. Das macht den Schutz und Erhalt denkmalgeschützter Immobilien so wichtig. Der Schutz von Denkmalimmobilien und deren kulturellem Erbe fällt heute in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer, in denen jeweils spezifische Denkmalschutzgesetze gelten. Das bedeutet auch, dass die Bedingungen für Denkmalschutz, Sanierung oder Förderung von Bundesland zu Bundesland variieren können. Als Ansprechpartner wirken die Denkmalschutzbehörden der Länder, die zumeist dem Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zugeordnet sind. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden nicht nur, welche Immobilien unter Denkmalschutz gestellt werden, sondern sind auch für geplante Umbau- oder Sanierungsarbeiten sowie sonstige Veränderungen zuständig.