afm Empfehlungen zu den relevanten Versicherungen für Neu-/Umbauten
Wird ein neues Haus gebaut oder ein bestehendes Objekt umgebaut, spielt das Thema Versicherungen eine wichtige Rolle. Folgende Möglichkeiten sollten in jedem Fall angesprochen werden:
Über die Bauleistungsversicherung sind Lieferungen und Leistungen für den Neubau versichert. Werden auf der Baustelle bereits verbaute Materialien entwendet oder durch unvorhergesehene Ereignisse bzw. außergewöhnliche Witterungsereignisse beschädigt, greift die Versicherung. Nicht versichert sind Schäden durch normalen Witterungseinfluss (Frost im Winter, Sturm im Herbst), Diebstahl gelagerter Bauprodukte, Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen (optional über die Feuer-Rohbauversicherung | Feuerversicherung versicherbar), Schäden aufgrund unterlassener Sicherungsmaßnahmen sowie Baufehler und –mängel.
Bei Umbaumaßnahmen ist es wichtig zu prüfen, ob die Altbausubstanz mit versichert werden soll. In Abhängigkeit der durchzuführenden Baumaßnahmen und (idealerweise unter Einbeziehung des Architekten) muss dann geklärt werden, welcher Versicherungsschutz für den Altbau erforderlich ist. (siehe auch Empfehlung R+V)
GESETZLICHE PFLICHTVERSICHERUNG FÜR PRIVATE BAUVORHABEN
Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten.
Egal, ob Profi oder Helfer: Auf dem Bau müssen alle für den Fall eines Falles abgesichert sein. Deshalb muss jeder Bauherr seine Helfer kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) – als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – absichern.
Das Bauvorhaben muss hier binnen einer Woche angemeldet werden. Achtung: Sollten Sie das nicht tun, kann es teuer werden. Es drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld bei Nichtanmeldung. Die Anmeldung Ihres Bauvorhabens können Sie online unter www.bgbau.de (Webcode 2824596) vornehmen.
Eine private Unfallversicherung für Bauhelfer kann eine sehr sinnvolle Ergänzung sein.
Weitere Fachinformation zum Thema sowie zusätzliche private Lösungen finden Sie > hier.
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Andreas Kiss
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040 532886-537
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