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Domcura Mehrfamilienhaus

Das DOMCURA Mehrfamilienhauskonzept kann mit den Tarifen Top und Top Plus abgeschlossen werden. Der Top Plus beinhaltet eine Deckung gegen unbenannte Gefahren „Gebäude“.

Tarifwelt

Weitere Unterlagen | Informationen

Zeichnungsrichtlinien

  • Mehrfamilienhäuser mit max. 25 Einheiten, Wohn- und Geschäftshäuser mit einem wohnwirtschaftlichen Nutzungsanteil von min. 50 %; sonstige Gebäude sind anfragepflichtig
  • Mindestberechnung erfolgt mit mindestens 3 Einheiten
  • Objekte mit folgenden Betriebs- und Gewerbearten sind nicht versicherbar: Abfallbeseitigung/-verwertung, Autogene Schweißerei, Baustoffherstellung, Bar, Tanzlokal, Diskothek, Burgen, Schlösser, Chemikalien-, Reinigungsmittel- und Farbherstellung, Eroscenter/Stundenhotel/Massagesalon, Herstellung und Verarbeitung von Wachsen, Ölen und Fetten, Holzbe- und -verarbeitung, Kraftfahrzeugverwertung, Kunststoff- und Schaumstoffherstellung, -verarbeitung, Metallveredlungsbetriebe, Parfümherstellung, Polsterei, Recyclingbetriebe, Reithalle/-stall/-schule, Rohproduktehandel/ -verwertung, Sauna, Schädlingsbekämpfungsmittelherstellung, Schrotthandel/-verwertung, Spielhalle/-salon, Sprengstoffherstellung/-handel/-verwendung, Tankstellen, Tierkörperverwertung, Vereinsheime, Clubräume, Vulkanisiererei
  • Denkmalschutz nicht versicherbar
  • Vorschäden führen zu einer individuelle Annahmeprüfung
  • Die Zustimmung des Risikoträgers ist erforderlich, wenn:
    * Der Vorvertrag durch die Vorversicherung gekündigt wurde
    * oder wenn innerhalb der letzten 5 Jahre:
    * Insgesamt 3 oder mehr Vorschäden oder
    * 2 oder mehr Leitungswasserschäden eingetreten sind
  • Für den Baustein Elementar, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre Vorschäden eingetreten sind

Zeichnungsrichtlinien für den Ausschluss von Einzelgefahren

  • Einzelabschluss Leitungswasser und/oder Elementar nicht möglich
  • Top Plus, unbenannte Gefahren erneuerbare Energie, unbenannte Gefahren Haustechnik, Konditionsdifferenzdeckung und Feuerrohbau sind bei Einzelgefahr nicht möglich
  • Bei der Versicherung von Einzelgefahren sind keine Rabatte für Gebäudealter möglich

Die Berechnung erfolgt über den Rechner des Tarifierungsprogrammes auf unserem Terminalserver. Hierüber erfolgt auch die Antragstellung.

Wohn- und Nutzfläche

Die Wohn- und Nutzfläche ist den Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen oder den Vermietungsverträgen zu entnehmen. Die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche kann ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe, Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.
Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Flächenicht). Hierzu zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Abstell- und Lagerräume. Nicht zur Wohnfläche zählen: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Garagen und Carports, Abstellräume, Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume, nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse. Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.

Einheitendefinition

Jede Wohnung und jedes Gewerbe wird als eine Einheit betrachtet, sofern die durchschnittliche Fläche je Wohnung/Gewerbe kleiner als 200 m² ist. Hierzu wird die Gesamtquadratmeterfläche durch die Anzahl der Wohnungen/Gewerbe geteilt. Liegt die durchschnittliche Größe über 200 m² wird für das gesamte Objekt je angefangene 100 m² eine Einheit zugrunde gelegt.

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 9 %.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile

Kontakt Domcura

Hendrik Strauchfuß | Maklerbetreuer

+49 431 54654 – 398
h.strauchfuss@domcura.de