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Fachinformationen aus dem Bereich Unfall

Hier finden Sie Fachinformationen aus dem Bereich Unfall. Bei Anmerkungen und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung.

Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung, Reflexhandlung oder (fallbezogene) typische Bewegung eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung) vollzogen wurde.

Versichert sind durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen bleiben Schädigungen der Bandscheiben. Versichert sind auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.

Typische Beispiele von Eigenbewegung:

  • Umknicken beim Gehen oder Joggen, beim Aussteigen aus dem Auto oder Treppensteigen
  • Tennisspieler streckt sich, um hohen Ball zu erreichen
  • Körperliche Drehbewegung beim Sport
  • Nachfassen eines fallenden Gegenstandes
  • Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz

Gerade Sportler sollten diese Eigenbewegungen mitversichert haben, um während ihrer sportlichen Betätigung abgesichert zu sein.

Eigenbewegungen in der priv. UV – Fachbrief 04-2008 (Baden-Badener)

Es ist sinnvoll dem Kunden eine Unfallversicherung mit 350% Progression anzubieten, um bei gleichem Beitrag eine höhere Grundinvaliditätssumme abegesichert zu haben. Eine höhere Grundinvaliditätssumme führt bei kleineren, statistisch häufiger eintretenden Schäden (Invaliditätsgrad i.H.v. 1% – 25%) zu einer höheren Leistung. Selbstverständlich muss der Kunde letztendlich selbst entscheiden, welche Progression er wählt.

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