[wpb_wmca_accordion_pro id="18640"]

afm Empfehlungen zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Wird ein Mensch durch ein Tier geschädigt, so ist der private Tierhalter nach § 833 BGB zu Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Aus diesem Grund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig.

Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlungen zur Pferdehalterhaftpflicht. Diese können Sie je nach Bedarf des Kunden und Zielgruppe anbieten.

VHV

  • 5 oder 10 Mio. EUR für pauschale Versicherungssumme
  • Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt

  • Mitversicherung von Fohlen bis zur nächsten Hauptfälligkeit

Interlloyd

  • Wahlweise Standarddeckung mit 3 Mio. EUR Deckungssumme oder Premiumdeckung mit 5 oder 10 Mio. Deckungssume
  • Auslandsaufenthalte bis 1 Jahr

  • Mitversicherung von Fohlen bis 1 Jahr

Die Haftpflichtkasse

  • VS 10 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (wahlweise gegen Zuschlag auf 20 oder 50 Mio. Euro erhöhbar)
  • hohe Beitragsnachlass ab dem 2. Tier

  • Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr

  • Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt / außereuropäisch bis 5 Jahre

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile