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Helvetia Tierkranken

Die Helvetia bietet in Ihrer Tierkrankenversicherung als eine der wenigen Gesellschaften ab Beginn des 4. Versicherungsjahres den Verzicht auf das ordentliche bzw. das Kündigungsrecht im Leistungsfall.

Tarifwelt

Weitere Unterlagen | Informationen

Versicherungsaufnahme – Was sind die Annahmerichtilinien?

Voraussetzungen zur Aufnahme sind:

  • Gesundes Tier ab einem Alter von 2 Monaten
  • Grundimmunisierung (Erstimpfungen) bis zur 12. Lebenswoche erfolgt
  • Gesundheitsuntersuchung bei Tieren mit Vorerkrankung und/oder ab einem Eintrittsalter von 4 Jahren
  • Kennzeichnung durch Tätowierung (anerkannter Zuchtverband) oder Mikrochip (EU-Standard)

Die Berechnung und Angebotserstellung und Abschluß erfolgt über den Rechner des Tarifierungsprogrammes der Helvetia auf dem Terminalserver.

Wichtiger Hinweis

Die Prämie erhöht sich ab einem Tieralter von 4 Jahren mit Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres um 8 % jährlich, unabhängig vom Eintrittsalter.

Rabattierungen

  • 15 % Rabatt ab 5 Tieren in einem Vertrag
  • 3 % Rabatt Freiwillige Gesundheitsuntersuchung des Tieres, die Kosten trägt der Tierhalter

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 7 %.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile