afm Empfehlungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Dieses regelt der Paragraph § 833 BGB zur Haftung des Tierhalters. Die Haftung besteht dem Grunde nach in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig.
Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlungen zur Hundehalterhaftpflicht. Diese können Sie je nach Bedarf des Kunden und Zielgruppe anbieten.


