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afm Empfehlungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Dieses regelt der Paragraph § 833 BGB zur Haftung des Tierhalters. Die Haftung besteht dem Grunde nach in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig.

Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlungen zur Hundehalterhaftpflicht. Diese können Sie je nach Bedarf des Kunden und Zielgruppe anbieten.

VHV

  • 30 oder 50 Mio. EUR für pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Schäden an gemieteten, geliehenen fremden Sachen bis zur Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung

  • Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 Euro
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (Sofortschutz) bis 12 Monate

  • Optional – Best-Leistungs-Garantie

  • Optional – Neuwertentschädigung bis 10.000 €

  • Optional – Opferhilfe

Interlloyd

  • VS 10 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • geringere Prämie für den zweiten Hund
  • Prämien ab 72,83 € im Jahr (10 Mio. VS | 0 € SB | afm Prämie)
  • etwa 41 % Nachlass auf jedes weitere Tier

Die Haftpflichtkasse

  • VS 10 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (wahlweise gegen Zuschlag auf 20 oder 50 Mio. Euro erhöhbar)
  • Prämien ab 55,93 € im Jahr (10 Mio. VS | 0 € SB | Online + Chip-Nachlass | RG I)
  • etwa 36 % Nachlass auf jedes weitere Tier
  • günstige Tarifvarianten für Senioren

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile