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Auxilia Verkehrsrechtsschutz

Im folgenden finden Sie Informationen zu den Verkehrs-Rechtsschutztarif der KS/Auxilia.

Der Abschluss der Auxilia Verkehrsrechtschutz ist nur möglich, sofern gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Kraftfahrer-Schutz e.V. Automobilclub vereinbart wird.

Den Tarif Verkehrs-Rechtsschutz flex (VN-Single) oder Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie können Sie für Privatkunden abschließen.

Tarifwelt

Weitere Unterlagen | Informationen

Diese Annahmerichtlinen betreffen das Privatkundengeschäft:

Eine Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V ist für den Abschluß eines Rechtsschutzvertrages verbindlich.

Anfragepflichtige Berufsgruppen (VN oder mitversicherete LG) sind:

  • Berufs- und Lizenzsportler /-Trainer
  • Schauspieler, Moderatoren (Film und TV) und Influencer
  • Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker o.ä.
  • Rechtsanwalt
  • Vorstand / Aufsichtsrat von börsennotierten AG

Kein Abschluß möglich für:

Nichtselbständige / Selbständige – Der Verkehrs-Rechtsschutz flex und der Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie kann nur von Personen abgeschlossen werden, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Versichert sind nur Fahrzeuge mit inländischem Versicherungskennzeichen.

Die Prämien für die Produkte der Auxilia sind im Antrag aufgeführt.

Alternativ können Sie den unten stehenden Link zum Onlinerechner der Auxilia für die Berechnung und Beantragung des gewünschten Versicherungsschutzes nutzen.

>> Online-Rechner

Die Vermittlernummer lautet: 260762

Eine weitere Möglichkeit der Berechnung/Beantragung besteht über das Vergleichsprogramm SMART CONSULT. Den Zugang hierzu finden Sie über das Schnittstellensymbol im SMART-ADMIN. Vom Datenexport bis Antragsimport ist hierüber die gesamte Antragsstrecke verfügbar.

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 11 %.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile

Kontakt Auxilia

Stefan Rohwer

040 2263258-620
hamburg@ks-auxilia.de