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Sparkassen Versicherung Bauherren-Rechtsschuz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion.
Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung des Darlehens gefährdet.
Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Ihre Mandanten da, selbst wenn sie einfach nur eine Frage haben, die sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.

Highlights

  • keine Wartezeiten

Tarifwelt

Weitere Unterlagen | Informationen

Checkliste:

  • Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags liegt vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen.
    Ausnahme Bauträgergeschäft: Hier muss der Versicherungsbeginn vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen.
  • Ihr Kunde hat bereits entweder eine Sparkassenfinanzierung (ggf. ergänzt durch LBS- oder KfW-Kredite) oder eine Bauleistungsversicherung, integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder PVHB-Vollkombi für Hauseigentümer abgeschlossen oder schließt diese mit Antragsstellung ab.
  • Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als 6 Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).
  • Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz
  • Die Bau-/Kaufsumme liegt unter 3Mio. Euro

Annahmerichtlinie – Bauherren-RS – Stand 01-2024

Die Berechnung/Antragstellung können Sie über unten stehendes Datenblatt vornehmen.

Das ausgefüllte Formular können Sie entweder per Mail an bauherrenantrag-makler@sparkassenversicherung.de senden oder direkt im Formular den Senden-Button betätigen.

Antrag – Version V. 4.1 (2026-01)

Hilfe im Rechtsschutzfall, Anwaltsempfehlung, telefonische Rechtsberatung, Mediation und mehr

>> zum Rechtsschutzservice der ÖRAG

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 8 %.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile

Kontakt SparkassenVersicherung

Andre Kaun

0561 7889-44322
0151 16725788
0561 7889-16433
andre.kaun@sparkassenversicherung.de