Sparkassen Versicherung Bauherren-Rechtsschuz
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion.
Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung des Darlehens gefährdet.
Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Ihre Mandanten da, selbst wenn sie einfach nur eine Frage haben, die sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.
Highlights
Tarifwelt
- Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
- Um- und Ausbau
- Sanierung
und übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Zeugen, Reisekosten, Mediation (auf Wunsch). Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.
Näheres hierzu finden Sie in § 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB).
Versicherbare Objekte:
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
- Eigentumswohnung
- Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten
- Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherbare Personen / Versicherungsnehmer als:
- Bauherr
- Käufer
- Sanierer
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung:
- 100.000 € je Rechtsschutzfall
- Selbstbehaltsvarianten – 400 € oder 1.000 €
Die SB reduziert sich um 150 € bei Steuerung über das ÖRAG-Anwaltsnetzwerk
Vertragslaufzeit wählbar:
- 1 Jahr mit 4 Jahren Nachhaftung
- 5 Jahre mit 3 Jahren Nachhaftung – Kündbar nach 3 Jahren
Nähere Infos können Sie auch auf der Seite des Versicherers finden:
>> Produktseite des Versicherers
Weitere Unterlagen | Informationen
Kontakt SparkassenVersicherung

Andre Kaun
0561 7889-44322
0151 16725788
0561 7889-16433
andre.kaun@sparkassenversicherung.de