[wpb_wmca_accordion_pro id="18640"]

Allianz hochwertiges Gebäude

Die Allianz bietet innerhalb des „Privatschutz“ in ihrer Wohngebäudeversicherung 2 Produktlinen, die Sie unteranderem auch für vermietete oder selbstgenutzte Wochenend- und Ferienhäuser anbieten können.

Tarifwelt

Weitere Unterlagen | Informationen

Es besteht für Gebäude mit 5 oder mehr Schäden (ohne Elementar) in den letzten 5 Jahren ein generelles Zeichnungsverbot. In der Elementarversicherung sind die Schäden der letzten 20 Jahre anzugeben.

Für die Zuordnung von Wohngebäuden im Rahmen des Privatkundengeschäftes – zu Privat gehören:

  • Wohngebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen (EG + 1. OG + DG)
  • Bei Einfamilienhäusern bis zu 3 Vollgeschossen (EG + 1. OG + 2. OG + DG)

Die berufliche Nutzung (Arbeitszimmer) oder gewerbliche Nutzung (Nebenerwerb) innerhalb einer Wohnung (max. ein Zimmer) verändert nicht den Charakter als Wohngebäude.

Hinweis: Nicht als Vollgeschoss zählen der Keller und das Dachgeschoss (auch mehrere), auch wenn diese zu Wohnzwecken ausgebaut sind.

Hinweise/Zeichungsrichtlinien: Ableitungsrohre nur in Verbindung mit dem Baustein SicherheitPlus möglich. Bei Gebäuden – älter als 25 Jahre – ist die Vorlage eines Prüfberichts über die Dichtigkeit der Rohre erforderlich. Die Allianz verzichtet auf eine Dichtigkeitsprüfung, wenn ein LW-Ersatzantrag vorliegt und im Allianz-Vorvertrag bisher die Ableitungsrohre auf und/oder außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert waren.

Die Berechnung erfolgt über den Rechner des Tarifierungsprogrammes (PrivatSchutz) der Allianz auf dem Terminalserver. Hierüber erfolgt auch die Antragstellung.

>> Online-Schadenmeldung

Hinweis: Bitte bei Schadensmeldungen durch Makler im Freitextfeld der Online-Meldung vermerken, dass die Meldung durch Makler erfolgte.

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 11 %.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile

Kontakt Allianz

Frau Deniz Karacaoglu | Maklerbetreuerin

089 3800 11520
MRHT-Gruppe@allianz.de