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Junge Leute

Junge Leute, die gerade den Führerschein gemacht haben und von den Eltern als berechtigte Fahrer in der Kfz-Versicherung aufgenommen werden, treiben die Versicherungsprämien oft in schwindelerregende Höhen.

Die Versicherungsprämie bei Eintragung eines 18-Jährigen Fahrers kann sich schnell mal verdoppeln.

Mittlerweile gibt es mehrere Versicherer am Markt, die für Junge Fahrer spezielle Regelungen auf den Markt gebracht haben.

Hier finden Sie vor allem zu unseren Hauptempfehlungen die Lösungsansätze.

Highlights

  • Keine Benennung im Fahrerkreis der einzelnen Fahrzeuge

  • Mehrere Fahrzeuge bei einem Versicherer benutzen dürfen

  • Erstes eigenes Fahrzeug mit eigenem SFR oder Sondereinstufung beginnen

afm Empfehlungen

KRAVAG – Zusatzfahrer

  • Junge Fahrer bis 23

  • Prämie 399 € pro Jahr und Fahrer (318 € im Tarif 2024 und ältere)

  • Alle im R+V/KRAVAG-Konzern versicherten Fahrzeuge*

  • Sondereinstufung SF05 für erstes eigenes Fahrzeug

  • Dokumentierung innerhalb eines Kfz-Hauptvertrages

VHV – AutoStarter

  • Junge Fahrer nicht älter 25

  • Prämie 429 € pro Jahr und Fahrer bzw. 359 €*

  • alle VHV versicherten PKW*

  • Sondereinstufung in max. SF08 für erstes eigenes Fahrzeug

  • Dokumentierung als eigenständiger Vertrag

AXA – Start & Drive

  • Junge Fahrer bis 25

  • Prämie ca. 359 € bzw. 400 € pro Jahr

  • Alle AXA versicherten Fahrzeuge des Haushaltes oder alle im AXA–Konzern versicherten Fahrzeuge

  • Sondereinstufung SF05 für erstes eigenes Fahrzeug

  • Dokumentierung als eigenständiger Vertrag

Weitere Lösungen am Markt

Nutzung aller privaten Fahrzeuge der Eltern und Geschwister für Provinzial-/HFK-Kundenkinder.

Diese Regelung gilt seit dem 14.09.2020 (Einführung des neuen K-Produktes) für alle Kundenkinder, unabhängig von deren Alter.

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass entweder

  • Das Kundenkind als VN ein Fahrzeug bei der Provinzial versichert hat.

oder

  • Dass das Kundenkind oder ein jüngeres Kundenkind als Fahrzeugnutzer in einem Vertrag der Eltern gegen Beitragszuschlag eingetragen ist.

Genutzt werden dürfen dann alle weiteren privat genutzten Fahrzeuge der Eltern und Geschwister – unabhängig der Wagnisart (WKZ).
Firmenverträge sind ausgenommen.

Besonderer Hinweis:
Die kurzfriste Fahrerkreiserweiterung für andere Nutzer unter 23 und Kundenkinder, die grundsätzlich in keinem Vertrag als Nutzer eingetragen sind, bleibt nach wie vor bestehen.

Leistungsvergleiche

Fachinformationen

Presseartikel

Urteile

Ihre Ansprechpartner

Andreas Kiss

040 532886-536
040 532886-537
kiss@afm-gruppe.de
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