Fachinformationen aus dem Bereich Kraftfahrt
Hier finden Sie Fachinformationen aus dem Bereich Kraftfahrt. Bei Anmerkungen und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung.
Die Leitfäden wurden auf Basis der seinerzeit gültigen Tarifversionen erstellt und werden nicht aktualisiert, weshalb leichte Abweichungen bestehen können. Im Zweifelsfall stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner in der Hauptverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Übersicht Bezugsmöglichkeiten eVB (wird nicht aktualisiert)
Leitfaden | NAFI-Assistent zur eVB (wird nicht aktualisiert)
Bitte beachten Sie, dass die Übersichten nicht weiter aktualisiert werden, da mittlerweile die Bezugsmöglichkeiten von eVB’s unserer Kooprationspartner hinreichend bekannt sind.
Die Einrichtung „Deutsches Büro Grüne Karte“ (DBGK) ist für Deutschland bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne Karte Systems zuständig.
Sobald die Grüne Karte des Unfallverursachers unserem Kunden vorliegt, kann dieser bzw. wir über nachfolgenden Link den deutschen Korrespondenz Versicherer direkt online ermitteln.
NEU zum 01.09.2023 kommt das digitale Zulassungsverfahren für juristische Personen, somit können z.B. Autohäsuer und Flottenbetreiber auf sich und Dritte in großer Zahl abwickeln.
Schon seit längerem war es über die Internet-Portale der Zulassungstellen möglich die folgenden Dienste zu nutzen, seit:
- 01.10.2019 komplettes Zulassungsverfahren für natürliche Personen
- 01.10.2017 Wiederzulassung auf den selben Halter
- 01.01.2015 Außerbetriebsetzungen durchführen
Grundvorraussetzung für die Nutzung des Service ist und war der Personalausweis mit PIN und freigeschalteter eID-Funktion oder alternativ der BunID mit ELSTER-Zertifikat. Ohne diese Vorraussetzungen kommt man nicht weit.
Die allgemeinen Vorraussetzungen und den Ablauf finden sie im untenstehen Link beschrieben:
>> Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Da die einzelnen Bundesländer eigenverantwortlich das Verfahren umsetzen müssen, kann es je nach Bundesland zu zeitlichen Abwecihungen und eingeschränkten Verfahren kommen.
Exemplarisch finden sie die Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Hamburg hier:
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Sondereinstufungen
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Über den nachfolgenden Verlinkungen haben Sie die Möglichkeit, aktuelle Regionalklassen und Typklassen-Einteilung des GDV abzurufen:
Übertragung
Die Übertragung eines SFR auf eine andere Person ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein SFR personengebunden ist. In der Regel bezieht sich dies auf den VN. Der Großteil der Versicherer ermöglicht eine Übertragung unter der Voraussetzung, dass der Begünstigte eine nahe stehende Person ist. Dabei handelt es sich um den Ehepartner, die Eltern oder die eigenen Kinder. Außerdem muss diese Person das Fahrzeug überwiegend genutzt haben (plausibel).
Einige Versicherer nehmen in den Kreis der Begünstigten auch Lebensgefährten, nicht-leibliche Kinder oder Enkel bzw. Großeltern auf – bis hin zu verschwägerten Familienangehörigen. Es ist hier immer ein Blick in die einzelnen Bedingungswerke zu empfehlen.
Eine sehr großzügige Regelung bietet uns die Kravag. Sie gehört auch zu unseren Hauptempfehlungen. Die Höhe des übertragbaren SFR ist von der Dauer der möglichen Nutzung abhängig. Das heißt, wer seinen Führerschein erst 3 Jahre besitzt kann auch nur max. einen SFR 03 erhalten. Alle darüber hinausgehenden Jahre gehen dann unwiderruflich verloren.
Die Splittung eines SFR ist grundsätzlich nicht möglich.
Sollte der SFR aus einem stillgelegtem Vertrag stammen, ist die Reaktivierung meist nur durch den bisherigen SFR-Berechtigten möglich.
Laut § 36 StVZO sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – auf der Reifenflanke für winterliche Bedingungen zugelassen. Das können Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein.
Wichtig: Reifen, die mit dem früher weit verbreiteten M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Ab dem 1. Oktober 2024 werden sie als Sommerreifen gewertet.
Bei der Verkehrsopferhilfe handelt es sich um einen Garantiefonds, der Verkehrsopfern bei Unfällen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen hilft.
Damit eine Leistung zu erwarten ist, muss der Unfall durch nicht ermittelte / nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt werden. Außerdem tritt die Verkehrsopferhilfe ein, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegeners insolvent sein sollte.
In einigen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte zur Einreise Pflicht. Auch ist sie hilfreich bei der Abwicklung eines Unfalls im Ausland.
Sie war früher immer als “Grüne Karte“ bekannt. Mittlerweile ist sie weiß und auch digital erhältlich. Sie muss nicht mehr wie in der Vergangenheit in Papierform und mit Unterschrift im Original vorliegen.
Hier finden Sie Versicherer, bei denen Sie die IVK schnell und unkompliziert online für den Kunden anfordern können.