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VHV Hausrat

Die Hausratversicherung der VHV stellt eine empfehlenswerte Alternative zu den Interlloyd Tarifen dar. Die Berechnung erfolgt nicht nach Tarifzonen, sondern nach einem Modell ähnlich der Zürszonenberechnung der Elementardeckung. Deshalb lohnt in jedem Fall eine Vergleichsberechnung.

Tarifwelt

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Besondere Hinweise Annahmerichtlinien

Ab einer Versicherungssumme von 200.000 € oder bei Zweitrisiken ist der Zusatzbogen erforderlich.

Unerwünschte Risiken

  • Hausrat in Gebäuden der Bauartklasse IV und V
  • Hausrat mit einem unverhältnismäßig hohen Anteil an Wertsachen (über 50 %)
  • Risiken mit Gefahrerhöhungen durch unzureichende Sicherung oder durch Inhalt, Betriebe in Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück oder in der Nachbarschaft innerhalb 10 m Entfernung (z. B. Landwirtschaft, Bars, Diskotheken, Holz- oder Kunststoffbe- oder – verarbeitung, Lackierereien, Mühlen, Polstereien, Treibstofflagerung und ähnliches)
  • vorübergehendes Unbewohntsein der ansonsten ständig bewohnten Wohnung länger als 120 Tage ununterbrochen hintereinander
  • Hausrat in Gartenhäuser oder Lauben und Datschen in Kleingartenanlagen; -kolonien und Schrebergärten
  • Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen, in einem von Dritten ständig bewohnten Gebäude oder in einem von Dritten nicht ständig bewohnten Gebäude – innerhalb oder außerhalb eines geschlossenen Wohngebietes ohne Hausratversicherungvertrag für das ständig bewohnte Risiko (Hauptvertrag/Hauptwohnsitz) bei der VHV
  • Risiken mit vom Tarif, Bedingungswerk und Klauseln abweichenden Konditionen
  • Verträge mit unterjähriger Laufzeit
  • Risiken mit mehr als 3 Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre, und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bestanden hat oder nicht
  • Risiken mit bis zu 3 Vorschäden und einer Gesamtschadenhöhe ab 1.500 EUR innerhalb der letzten 5 Jahre, und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bestanden hat oder nicht
  • vom Vorversicherer gekündigte Risiken
  • Elementarversicherung II in der Gefährdungsklasse IV ZÜRS (Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau, Starkregen)

Die Berechnung erfolgt über die Tarifierungssoftware „VOKIS“ der VHV. Diese finden Sie auf dem Terminalserver.

Nachlass von 10%

Sie können einen Nachlass von bis zu 10% vergeben, indem Sie im Rabattfeld (wie gewohnt öffnet sich das Rabattfeld nach einem Klick auf das VHV Logo in der oberen rechten Ecke) den Nachlass eintragen.

Eine weitere Möglichkeit der Berechnung/Beantragung besteht über das Vergleichsprogramm metaSolution. Den Zugang hierzu finden Sie über das Schnittstellensymbol im FinanzOffice. Vom Datenexport bis Antragsimport ist hierüber die gesamte Antragsstrecke verfügbar.

Nachlass von 10 % ist generell voreingestellt

Bitte beachten Sie, dass die Rabattvollmachten immer nur bis zum Jahresende befristet sind. Antragseinreichungen sind daher auch für Beginne im Folgejahr bitte zeitnah vorzunehmen.

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Schadenbeispiele

Schadenbeispiel Online- und Digitalschutz

Schadenbeispiel Erweiterter Rückstau

Schadenbeispiel BEST-LEISTUNGS-GARANTIE


Hinweis: Innerhalb unseres > afm Webservice steht Ihnen ebenfalls eine Online-Schadenmeldung zur Verfügung.

Die Courtage auf der 100 %-Stufe beträgt 11 %.

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Fachinformationen

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Kontakt VHV

Nils Marten | Maklerbetreuer

030 34678-556
0511 90711458
nmarten@vhv.de