afm Empfehlungen zur Fahrradversicherung Solo
Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlungen für die Fahrradversicherung Solo. Diese können Sie je nach Bedarf des Kunden und Zielgruppe anbieten.
HINWEIS: Annahme und Schaden
- In der Regel ist immer eine Original-Händlerrechnung vorzulegen.
- Bitte beachten Sie besonders die Annahmerichtlinien. Wir haben hier versucht die wesentlichen Punkte für Sie immer aktuell zu halten. Leider ist nicht jedes Fahrrad / Pedelec immer versicherbar. Es sind viele Besonderheiten zu beachten.
- Gelegentlich wird ein privater Kaufvertrag akzeptiert, auch hier gilt bitte Originalrechnung vom Vorbesitzer bei Erwerb aushändigen lassen.
- Bei einer Mehrfach-Versicherung, z.B. möglich bei Diebstahl (in Hausrat versichert) – greifen die Fahrradversicherer auf einen Regress bzw. eine Teilung mit dem Hausratversicherer zurück. Es kommt also auch zu einem Hausratschaden.
Ihre Ansprechpartner

Andreas Kiss
040 532886-536
040 532886-537
kiss@afm-gruppe.de
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