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Fachinformationen aus dem Bereich Hausrat

Hier finden Sie Fachinformationen aus dem Bereich Hausrat. Bei Anmerkungen und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung.

Innerhalb der Hausratversicherung sehen die Versicherer in der Regel folgende Definition für Wertsachen vor:

Als Wertsachen gelten:

  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
  • Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medallien sowie alle Sachen aus Gold und Platin
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber
  • Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken

Für Wertsachen gelten innerhalb der Hausratversicherung abweichende Entschädigungsgrenzen!

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