afm Empfehlungen zur Privathaftpflichtversicherung
Nach § 823 BGB ist jede deliktfähige Person bei mindestens fahrlässiger Handlung in unbegrenzter Höhe haftbar. Eine Privathaftpflichtversicherung zum Schutz vor berechtigten oder unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter ist aus diesem Grund unverzichtbar.
Im Folgenden finden Sie die afm Empfehlungen für die Privathaftpflichtversicherung. Diese können Sie je nach Bedarf des Kunden und Zielgruppe anbieten.
Ihre Ansprechpartner

Andreas Kiss
040 532886-536
040 532886-537
kiss@afm-gruppe.de
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