Absicherungen gegen Gefahren im Netz | Lösungen in Privatpolicen
Das Internet nimmt bei Verbrauchern einen immer höheren Stellenwert ein. Dies zeigt sich unter anderem in der sehr hohen Bereitschaft der Kunden, sich gegen Schäden durch Daten- und Identitätsmissbrauch, Cyber-Mobbing und Betrug im Zahlungsverkehr zu schützen.
Über die Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung sind bereits einzelne Risiken abgedeckt bzw. können zusätzlich vereinbart werden.
Diese Versicherungslösungen bieten jedoch keinen Komplettschutz, sondern nur eine geringe Ausschnittsdeckung. Außerdem ersetzen sie auch keinen Anti-Virus- oder Mailware-Schutz, sondern bilden hierzu lediglich eine wichtige Ergänzung.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für:
Schäden aus der Übertragung, dem Austausch und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
Zu beachten ist hier, dass ausschließlich Schäden Dritter versichert sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und -Techniken (Virenscanner, Firewall) gesichert bzw. geprüft wurden.
Wurden diese Maßnahmen durch den Versicherungsnehmer nicht durchgeführt, kann der Versicherer im Schadenfall von seiner Leistungspflicht zurücktreten.
In der Regel bieten die Hausratversicherer nur Deckung für Sachschäden an Hardware
die infolge eines Versicherungsfalles (Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel) am Versicherungsort entstandenen sind und notwendige Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen – hierzu zählt nicht die Wiederbeschaffung
die Kosten für die versuchte technische Wiederherstellung
Einige Versicherer bieten in den „Premium-Tarifen“ Versicherungsschutz für:
Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigt Zugriff auf die Internetzugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking verschaffen und mit diesen unberechtigte Überweisungen tätigen
Es gibt Versicherer, darunter z.B. die Janitos (Best selection), die optionale Zusatzbausteine anbieten, mit denen der Versicherungsschutz gut ausgeweitet werden kann. Über diese Zusatzbausteine können dann folgende weitere Schäden versichert werden:
Cyber-Mobbing im Internet
Zahlungsmittel- und Identitätsdiebstahl
Konflikte mit Online-Händlern
Abmahnungen auf Grund von Urheberrechtsverletzungen
Grundsätzlich muss gesagt werden, das diese Zusatzbausteine zur Zeit im Leistungsumfang des Deckungsbereiches und Erstattungshöhen nicht an die Leistungen einer Privathaftpflicht und Rechtschutz herankommen. Gerade auch wenn es um die eigenen Sachschäden geht, ist eine separate Cyperdeckung zu empfehlen.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz:
im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung z.B. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden
auf Grund von Abmahnungen die der Versicherungsnehmer als Privatperson wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten hat
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (z.B. in sozialen Netzwerken)
Absicherungen gegen Gefahren im Netz | Einzelpolicen
Ergänzend zum gebotenen Versicherungsschutz durch eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung, werden am Markt auch eigenständige Produkte angeboten.
Diese greifen den vorhandenen Versicherungsschutz der Privatpolicen auf oder erweitern diesen umfassend.
Im Anschluss finden Sie unsere Empfehlungen sowie einen Marktüberblick der Einzelpolicen unserer Produktpartner.
Bitte beachten Sie, dass auch diese Produkte nicht als Ersatz für einen umfassenden Anti-Virus-Schutz zu verstehen sind. Genaugenommen setzen die Versicherer immer einen aktuellen Virenschutz voraus. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit für den Versicherungsnehmer.