Studenten
Mit Beginn des Studiums tritt GKV-Pflicht ein (studentischer Beitrag), von der man sich zu Beginn des Studienganges befreien lassen kann. Die Entscheidung gilt für die Dauer des Studiums.

Mit Beginn des Studiums tritt GKV-Pflicht ein (studentischer Beitrag), von der man sich zu Beginn des Studienganges befreien lassen kann. Die Entscheidung gilt für die Dauer des Studiums.
