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Direktversicherung Allianz

1. Einrichtung von Gruppenverträgen ohne Abstimmungsaufwand bei weniger als 10 Arbeitnehmern im Anfangsbestand

Sie wollen einen Gruppenvertrag neu einrichten? Dann sieht die Allianz dafür die Anmeldung von mindestens 10 Arbeitnehmern gleichzeitig vor. Liegen noch keine 10 Anmeldungen vor, so richtet die Allianz dennoch den Gruppenvertrag ein, wenn objektive, nachvollziehbare Gründe dafürsprechen, dass diese Mindestzahl in Kürze erreicht wird (weitere Infos in der Präsentation, weiter unten).

2. Das bisherige Vorgehen ist nun nicht mehr notwendig!

Die Neueinrichtung von Gruppenverträgen mit weniger als 10 Anmeldungen erfolgt nun sofort und flexibel. Damit gewährleistet die Allianz, dass die technischen Rahmenbedingungen für die ersten Anmeldungen in den Angebotssystemen einschließlich FirmenOnline zur Verfügung stehen.

3. Was wenn die Mindestanzahl nicht innerhalb von 12 Monaten erreicht wird ?

Trifft die Erwartung, dass die Mindestzahl von 10 Arbeitnehmern bald erreicht wird, nicht ein, dann entfallen die Voraussetzungen für die Vergabe von Gruppenvertragskonditionen.

Wird die Mindestzahl von 10 Arbeitnehmern innerhalb von 12 Monaten nicht erreicht, endet der Gruppenvertrag automatisch für die Zukunft

Neuanmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Bestehende Versicherungen bestehen unverändert weiter.

4. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren:

  • für AKS-Renten im Gruppenvertrag (bis 2.500 €) gilt erst, wenn die Mindestpersonenzahl von 10 versicherten Personen erreicht sind
  • solange die Mindestanzahl von 10 versicherten Personen noch nicht erreicht ist gelten die AKS-Renten wie im Verbandsgeschäft.

5. Verbandsgeschäft

  • bei AN-Finanzierung: bis 1.750 Euro AKS-Rente gegen Eigen-DO
  • bei AG-Finanzierung bis 1.250 Euro AKS-Rente gegen AG-DO oder bis 1.750 Euro AKS-Rente gegen Eigen-DO

Präsentation Neueinrichtung Gruppenvertrag

Antrag GVV mit anfänglicher Unterschreitung 10 Personen

Beratungsprotokoll anfängliche Unterschreitung 10 Personen

Analysebogen Berufszusammensetzung für betriebliche Arbeitskraftabsicherung

>> Infos Voraussetzungen (für Neu und Bestand)

6. Weitere Infos zur Tarifmöglichkeiten und Rabatten sind weiter unten aufgeführt, unter „Tarifmöglichkeiten und Rabatten“.

Vertriebliche Ansätze

>> Video: Argumene zur Arbeitgeberansprache

>> Arbeitnehmer wirksam informieren

>> Benefit-Strategien und ganzheitliche Vorsorgemodelle

>> Video: Expertenrunde Benefit-Strategien

Allianz Direktersicherung

Produktsteckbrief Arbeitgeber (deutsch)

Produktsteckbrief Arbeitnehmer (deutsch)

Allgemeine Infos zur Diektversicherung

afm-Folienpool bAV

Zielgruppen

>> Versorgungswerke und Verbände

Weitere Vertriebs- und Kundenunterlagen

Stellungnahme Dr. Erika Biedlingmeier
(Fachanwältin für Versicherungsrecht und Syndikusrechtsanwältin bei der Allianz Lebensversicherungs-AG)

>> Unterlagen auf englisch

>> Verkaufsunterlagen Firmen

>> Beratungstools

Merkblätter und Verkaufshelfer

Fachinformationen und -studien

Formulare

Rechtliche Grundlagen

Präsentationen

Ihre Ansprechpartner

Thomas Arps

040 532886-532
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