Direktversicherung Allianz
1. Einrichtung von Gruppenverträgen ohne Abstimmungsaufwand bei weniger als 10 Arbeitnehmern im Anfangsbestand
Sie wollen einen Gruppenvertrag neu einrichten? Dann sieht die Allianz dafür die Anmeldung von mindestens 10 Arbeitnehmern gleichzeitig vor. Liegen noch keine 10 Anmeldungen vor, so richtet die Allianz dennoch den Gruppenvertrag ein, wenn objektive, nachvollziehbare Gründe dafürsprechen, dass diese Mindestzahl in Kürze erreicht wird (weitere Infos in der Präsentation, weiter unten).
2. Das bisherige Vorgehen ist nun nicht mehr notwendig!
Die Neueinrichtung von Gruppenverträgen mit weniger als 10 Anmeldungen erfolgt nun sofort und flexibel. Damit gewährleistet die Allianz, dass die technischen Rahmenbedingungen für die ersten Anmeldungen in den Angebotssystemen einschließlich FirmenOnline zur Verfügung stehen.
3. Was wenn die Mindestanzahl nicht innerhalb von 12 Monaten erreicht wird ?
Trifft die Erwartung, dass die Mindestzahl von 10 Arbeitnehmern bald erreicht wird, nicht ein, dann entfallen die Voraussetzungen für die Vergabe von Gruppenvertragskonditionen.
Wird die Mindestzahl von 10 Arbeitnehmern innerhalb von 12 Monaten nicht erreicht, endet der Gruppenvertrag automatisch für die Zukunft
Neuanmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Bestehende Versicherungen bestehen unverändert weiter.
4. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren:
- für AKS-Renten im Gruppenvertrag (bis 2.500 €) gilt erst, wenn die Mindestpersonenzahl von 10 versicherten Personen erreicht sind
- solange die Mindestanzahl von 10 versicherten Personen noch nicht erreicht ist gelten die AKS-Renten wie im Verbandsgeschäft.
5. Verbandsgeschäft
- bei AN-Finanzierung: bis 1.750 Euro AKS-Rente gegen Eigen-DO
- bei AG-Finanzierung bis 1.250 Euro AKS-Rente gegen AG-DO oder bis 1.750 Euro AKS-Rente gegen Eigen-DO
Präsentation Neueinrichtung Gruppenvertrag
Antrag GVV mit anfänglicher Unterschreitung 10 Personen
Beratungsprotokoll anfängliche Unterschreitung 10 Personen
Analysebogen Berufszusammensetzung für betriebliche Arbeitskraftabsicherung
>> Infos Voraussetzungen (für Neu und Bestand)
6. Weitere Infos zur Tarifmöglichkeiten und Rabatten sind weiter unten aufgeführt, unter „Tarifmöglichkeiten und Rabatten“.
Vertriebliche Ansätze
>> Video: Argumene zur Arbeitgeberansprache
>> Arbeitnehmer wirksam informieren
>> Benefit-Strategien und ganzheitliche Vorsorgemodelle
>> Video: Expertenrunde Benefit-Strategien
Allianz Direktersicherung
Produktsteckbrief Arbeitgeber (deutsch)
Produktsteckbrief Arbeitnehmer (deutsch)
Allgemeine Infos zur Diektversicherung
Zielgruppen
>> Versorgungswerke und Verbände
Weitere Vertriebs- und Kundenunterlagen
Stellungnahme Dr. Erika Biedlingmeier
(Fachanwältin für Versicherungsrecht und Syndikusrechtsanwältin bei der Allianz Lebensversicherungs-AG)
Invest Flex
Allianz Folien InvestFlexGreen
Komfort Dynamik
>> Aktuelle Kapitalanlagestrategie
>> Video: Teaser Komfort Dynamik
>> Video: Erklärfilm Komfort Dynamik
Index Select
>> Video: Erklärfilm Index Select Plus
Pespektive
Welcher Tarif/Rabatt kann vereibart werden?
Übersicht Tarifierungsmöglichkeiten
Annahmerichtlinie für Konditionen nach SN-75
>> Übersicht Verbandskonditionen
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Anforderung Gruppenvertrag mit Konditionen nach SN-75 (Annahme nur nach Absprache)
>> Übersicht Antragspakete Gruppenvertrag Direktversicherung (alle gängigen Tarife)
Ihre Ansprechpartner

Thomas Arps
040 532886-532
040 532886-533
arps@afm-gruppe.de
afm HomePage
