Im Bereich in der Haftpflichtversicherung wird jedes Jahr durch einen unabhängigen Treuhänder der Schadenaufwand im Vergleich zum Vorjahr ermittelt.
Bei steigenden Schadenszahlungen gibt der Treuhänder dann eine Empfehlung zur Prämienanpassung ab. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt eine Beitragsanpassung um den festgestellten Prozentsatz vorzunehmen. Diese Anpassungen finden dann in aller Regel immer zur nächsten Hauptfälligkeit statt beginnend mit dem 01. Juli eines Jahres.
Anpassungen in 2025:
Die Ermittlung des Treuhänders ergab für das Jahr 2024 zu 2023 einen 11,06% höheren Schadenaufwand. In diesem Jahr muss das Jahr 2022 ebenfalls berücksichtigt werden, da es in 2024 keine Treuhänderanpassung gab. Der tatsächliche Anpassungsbedarf liegt damit bei 14,56%.
Die vorgeschriebene Abrundung auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare ganze Zahl ergibt eine Erhöhung von 10% für das Jahr 2025. In den Bereichen PHV und THV wird die Prämienangleichung marktübergreifend stattfinden. Die Sparten HuG, Jagd- und Bauherrenhaftpflicht sind nur teilweise betroffen.
Im Nachgang sehen Sie für die Bereiche PHV und THV eine Zusammenfassung der afm Hauptempfehlungen sowie weiterer Gesellschaften, die sich bisher zur Anpassung geäußert haben.
Einen besonderen Hinweis zur Interlloyd:
Wir stehen hier noch in Verhandlungen zu den Tarifen. Unabhängig davon passt auch die Interlloyd um 10% an. Das gilt auch für das Neugeschäft.
Der Tarif Infinitus ist von der Bestandsanpassung ausgenommen – hier gilt noch die 5-jährige Prämiengarantie für die ersten Verträge, die wir vermittelt haben.