PKV-Exit nach Alter 55 – Umgehungstatbestand soll gesetzlich gestoppt werden
von Britta Harden
Immer wieder erhalten wir Anfragen von Kunden und Kollegen, die in Social Media über die Rückkehroption in die GKV erfahren haben, obwohl das Alter 55 Jahre überschritten ist.
Gegen Honorar melden diese Anbieter dieser Dienstleistung ein Gewerbe in einem osteuropäischen EU-Land für die Interessenten an. Die dort durch die vermeintliche Gewerbetätigkeit entstehende Versicherungspflicht in der dortigen gesetzlichen Krankenkasse wird ein Jahr aufrecht erhalten um dann wieder ein Beitrittsrecht in die deutsche GKV zu erwerben bzw. bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses versicherungspflichtig zu werden.
Dieser rechtsmissbräuchliche Wechsel soll lt. BMG künftig nicht mehr möglich sein.
Wir haben bereits vor längerer Zeit auf das Risiko dieser Scheinverhältnisse hingewiesen. Werden diese erkannt und rückabgewickelt, bleibt dem Versicherten in der Regel nur der PKV-Basistarif.
Darüber hinaus werden die meisten derjenigen, die nach dem 55. Lebensjahr in die GKV wechseln, die maßgeblichen 90/10 der zweiten Hälfte des Arbeitslebens erforderliche GKV-Versicherungsdauer nicht erreichen. Und damit entfällt der Anspruch auf die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR. Das bedeutet, dass zur Verbeitragung sämtliche Einkünfte herangezogen werden und schlimmstenfalls der Höchstbeitrag fällig wird.