Erben und Schenken
Eine geplante Vermögensübertragung wirft häufig Fragen auf:
- Wie kann ich erreichen, dass möglichst viel von meinem Vermögen ankommt?
- Wie kann ich schon zu Lebzeiten Vermögen am besten übertragen?
- Können sich meine Nachkommen ihr Erbe eigentlich leisten?
- Kann ich schon heute alles regeln und trotzdem die Kontrolle über mein Geld behalten?
=> Antworten auf diese scheinbar unlösbaren Fragen bieten häufig Versicherungslösungen.
Einmalbeitragsprodukte
WeitBlick:
Besonders geeignet für
- Kunden, die Vermögen steueroptimiert übertragen wollen, ohne auf die Verfügungsgewalt zu verzichten.
- Kunden, die von der nachgewiesenen Investmentkompetenz von Standard Life überzeugt sind.
Hinweis: Bei Aufteilung der Versicherungs-nehmereigenschaft, darf ein VN minderjährig sein. Das Angebot muss dann durch SL erstellt werden.
VermögensPolice:
Besonders geeignet für
- Kunden, die einen Einmalbeitrag von mindestens 3.000 € investieren möchten
- Ohne Risikoprüfung
- Höchstbeitragssumme 2,5 Mio. €
- Höchsteintrittsalter der versicherten Person 80 Jahre
- ACHTUNG: In den ersten Jahren gelten reduzierte Überschussanteilsätze (Übersicht gültig ab 07_2025)
Hinweis: Bei Aufteilung der Versicherungs-nehmereigenschaft muss zu dem Antrag aus dem Berechnungsprogramm ein Zusatzformular (siehe unten) mit den den Daten des zweiten VN eingereicht werden. Zusätzlich sollte die prozentuale Aufteilung vermerkt werden.
Ein minderjähriger VN ist bei der Allianz nicht zulässig.
Rabattierung bei Beratungserleichterung