Ab sofort verzichtet die Condor Lebensversicherungs-AG in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler auf die sogenannte Umorganisations-Klausel. Bevor Selbstständige eine private BU-Rente erhalten, prüft der Versicherer in der Regel, ob sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren könnten. Diese Prüfung entfällt bei Condor nun vollständig – und zwar unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.

Zudem bietet Condor in allen drei Tariflinien ihrer BU-Versicherung (Basic, Comfort und Premium) zudem die Teilzeitklausel an. Damit gelten bei neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie bei der Arbeit in Vollzeit.