Quelle: wiwo.de
Warum Unfälle im Homeoffice selten versichert sind
Zahlt die Unfallversicherung im Ausland?
Ob Menschen, die ihr Homeoffice ins Ausland verlegen möchten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, hängt von mehreren Faktoren ab. „Beschäftigte, die sich vorübergehend in einem anderen Staat aufhalten und während dieser Zeit weiterhin für den Arbeitgeber in Deutschland arbeiten, stehen im Fall einer Entsendung grundsätzlich unter Versicherungsschutz“, sagt Hecke. „Vorübergehend“ heiße entweder maximal 24 Monate oder aber für die Dauer eines zeitlich befristeten Projekts. Entsendungen sind laut dem Experten nur in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich möglich. Außerdem gebe es zwischenstaatliche Abkommen zum Sozialversicherungsrecht, etwa mit der Türkei.
Im Versicherungsfall können Betroffene laut Oberthür über den deutschen Versicherungsträger Leistungen im Gastland beziehen. Der Umfang richte sich nach den lokalen Rechtsvorschriften. Problematisch könnte es laut ihr sein, wenn jemand im Alleingang beschließt, ein paar Wochen von Mallorca aus zu arbeiten. Sie empfiehlt: „Im Einzelfall kann es sich anbieten, vorsorglich eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen.“ Eine private Absicherung ist ihrer Ansicht nach zudem grundsätzlich sinnvoll, wenn Beschäftigte viel im Homeoffice arbeiten, um so Versicherungslücken zu schließen.
Um im Ernstfall Ärger mit der Unfallversicherung zu vermeiden, sollte man private Tätigkeiten im Homeoffice also auf Pausen und die Freizeit beschränken. So hat der Arbeitgeber weniger Anlass, einen Arbeitsunfall anzuzweifeln, wenn der Versicherungsträger den Sachverhalt überprüft. Sozialgerichte müssen sich dennoch häufig mit abgelehnten Anträgen bei der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen. „Es gibt eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, da die Leistungen der Unfallversicherung besser sind als die der Krankenversicherung“, sagt Oberthür.
Zum Leistungskatalog des Unfallschutzes, der Teil der Sozialversicherung ist, gehören etwa die Kosten für Pflege, die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Entschädigungen für den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen. Versicherte sind zudem laut Hecke von bestimmten Zuzahlungen befreit. „Sofern ein Unfall kein Arbeitsunfall ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten“, erläutert der Experte. 2021 seien rund 1,9 von 2,2 Millionen Arbeitsunfällen als Versicherungsfall anerkannt worden. „Wir rechnen nicht mit deutlich steigenden Arbeitsunfallzahlen durch das Homeoffice“, sagt Hecke.
Kommt es zum Rechtsstreit, prüft das Gericht laut Oberthür, ob die Handlung auf eine berufliche oder aber private Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt schließen lässt. „Großes Gewicht haben die Angaben, die in der ersten Unfallmeldung angegeben werden“, stellt die Juristin klar. „Bei einem Unfall sollten daher der Ablauf und die dienstliche Veranlassung genau dokumentiert werden.“ Die Anwältin empfiehlt zudem, sich die mobile Tätigkeit grundsätzlich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, sofern es hierzu nicht ohnehin eine Vereinbarung gibt.
Ein Arbeitsunfall sollte grundsätzlich sofort dem Arbeitgeber gemeldet werden. „Er wird die Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden“, sagt Hecke. Dies ist nötig, wenn der Betroffene mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Wer medizinisch versorgt werden muss, sollte den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsuchen. Der verfügt über eine spezielle Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung und leitet seinen Bericht an den jeweiligen Träger weiter. Bei leichten Verletzungen werden Betroffene zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. Die Adressen von Durchgangsärzten findet man online beim DGUV oder bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt übrigens neben Kita-Kindern, Schülern und Studenten auch viele ehrenamtliche Helfer ab. Unternehmer und andere Selbstständige können sich freiwillig absichern. Für einige Selbstständige sieht der Gesetzgeber sogar einen automatischen Schutz vor. Zu ihnen gehören Hebammen, Physiotherapeuten, Haushaltshilfen oder Selbstständige in der Landwirtschaft. Berufskrankheiten fallen ebenfalls unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer im Homeoffice arbeitet, hat in diesem Punkt jedoch weniger Aussicht auf Erfolg: Welche Berufskrankheiten im Homeoffice abgedeckt sind, listet Katalog der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier sind in erster Linie Schäden durch Chemikalien oder schwere körperliche Arbeit aufgeführt. „Das dürfte im Homeoffice nur selten der Fall sein“, sagt Oberthür.