Quelle: www.versicherungsjournal.de vom 08.09.2025
Höhere Hürde zum Wechsel in die private Krankenversicherung
08.09.2025 – Der Entwurf für die Sozialversicherungsgrenzwerte für 2026 liegt vor. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101.400 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine BBG von 69.750 Euro, die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro.
Zum 1. Januar werden laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 die Grenzwerte erhöht. Das berichtet Tagesschau.de. Der Verordnungsentwurf liege dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Demnach steigt die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung um 4,9 Prozent auf 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird um 5,4 Prozent auf 5.812,50 Euro angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert um fünf Prozent auf 8.450 Euro. Im Vorjahr waren die Grenzwerte noch deutlich stärker angestiegen (VersicherungsJournal 13.9.2024).
Beiträge zur Sozialversicherung steigen für „Gutverdiener“ auf 3.000 Euro
Von den Anhebungen betroffen sind jene Sozialversicherten, deren Einkommen die Grenzwerte übersteigt. So wird der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert. Außerdem haben diese „Gutverdiener“ selbst bei gleichbleibenden Beitragssätzen höhere Beiträge zu zahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der Höchstbeitrag bei durchschnittlichem Beitragssatz im nächsten Jahr fast auf 1.000 Euro monatlich. Zusammen mit den Aufwendungen für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt eine Gesamtbelastung 2.978 Euro für Eltern und 3.013 Euro für Kinderlose zusammen.
Immerhin wird bei Arbeitnehmern die Mehrbelastung zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
