Aus gegebenem Anlass verweisen wir nochmals auf die Probleme im Leistungsfall bei der ARAG.

Die Bedingungen werden seitens der ARAG sehr frei, zu Ungunsten des Versicherten interpretiert. So werden durchgeführte OPs im Nachhinein als nicht medizinisch notwendig bezeichnet und die Erstattung abgelehnt.
Neben der bekannten Sichtweise zum Thema Wurzelkanalbehandlung, verweigert man nun auch die Erstattung der Laborleistungen aus der Zahnzusatzabsicherung.

Es ist selbst uns nahezu unmöglich, die Unstimmigkeiten mit dem Krankenversicherer zu klären, da der direkte Zugang zu Mitarbeitern systematisch verhindert wird. Außerdem wird auf unsere schriftlichen Anfragen nicht zur Sache geantwortet, sondern mit unpassenden Textbausteinen reagiert.

Wir raten dringend davon ab, KV-Neugeschäft bei der ARAG einzureichen. Dies gilt sowohl für Zusatz- als auch für Vollversicherungen. Kaum eine Erstattung verläuft hier reibungslos.

Bitte überprüfen Sie auch Ihre Bestandsverträge in der KV-Zusatzversicherung, ob ein Wechsel möglich ist. Die Fachabteilung unterstützt Sie hier gerne.