Ab sofort ist bis zu einer BU-Rente von 3.000 € keine ärztliche Untersuchung/M-Check erforderlich. Diese Regelung gilt bis Eintrittsalter 50.
Ab sofort ist bis zu einer BU-Rente von 3.000 € keine ärztliche Untersuchung/M-Check erforderlich. Diese Regelung gilt bis Eintrittsalter 50.