Für viele Tarifgenerationen der Allianz gelten verschiedenste Erhöhungsmöglichkeiten, was in der Vergangenheit die Prüfung einer Erhöhung im Einzelfall schwierig gemacht hat und eine Erhöhung im bestehenden Vertrag in vielen Fällen nicht möglich war.
Seit der Tarifgeneration 07/23 bietet die Allianz bereits für alle Neuabschlüsse nach §3.63 EstG eine Erhöhung unbegrenzt im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen an.

Ab sofort wird eine weitere Vereinfachung für den Bestand der Allianz eingeführt:
Für PNG-Verträge (d. h. Perspektive, KomfortDynamik, IndexSelect und alle fondsgebundenen Tarife) im Rahmen der betrieblichen Firmendirektversicherung sind für Verträge mit Beginn ab 01/2017 auf individuellen Kundenwusch Beitragserhöhungen im bestehenden Risiko bis zu den spezifischen Grenzen für § 3 Nr. 63 EStG- bzw. § 10a EStG-Förderung möglich. Die neue Sonderregelung darf jedoch nicht werblich, z.B. für Aktionen, genutzt werden.

Damit sollen explizite, einzelne Kundenwünsche zu Beitragserhöhungen, die über die vertraglich vereinbarten AVB-Regelungen hinausgehen, flexibel bedient werden können und somit die Administration/Abstimmung erleichtern. Bei Versicherungen mit biometrischen Zusatzbausteinen kann eine Risikoprüfung erforderlich sein. Für Einzelversicherungen außerhalb von Gruppenverträgen sind VVG-Erfordernisse zu beachten, d. h. die Beitragserhöhung darf dort nicht größer als 360 € p.a. und die Leistungserhöhung nicht größer als 50 % sein.

Die Regelung gilt auch für das fakultative Pressegeschäft sowie für die Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente.

Falls Kunden eine Beitragserhöhung mit einem Rechnungszins von 1,00 % wünschen, wird dieser Wunsch in einem neuen Vertrag umgesetzt.