Die Allianz hat preisliche und inhaltliche Änderungen in der KörperSchutzPolice ab sofort vorgenommen:

Einführung neuer Fähigkeiten wie „Bedienung eines Smartphones“, „Bildschirmtätigkeit“ und „Räumliches Sehen“.

Anpassung bei bestehenden Leistungsauslösern:

Die Definitionen einzelner Grundfähigkeiten wurden geändert und zum Teil ausgeweitet, beispielsweise wurde der Gebrauch eines Armes um den „Schürzen- und Nackengriff“ erweitert und das Heben und Tragen von 5 kg mit einer Hand angepasst.

Ebenso wurde die Leistungsdauer für die temporären Leistungen wegen Krankschreibung im Privatgeschäft auf 36 Monate (bisher 24 Monate) ausgeweitet.

Beim Leistungsauslöser „Beeinträchtigung bei speziellen Berufen“ wurde beim arbeitsmedizinischen Schutz (Lärm, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und Atemschutzgeräte) der Prognosezeitraum, in dem die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann, auf 6 Monate (bisher 12 Monate) angepasst.

Die Änderungen sind bereits in unserer Navigation berücksichtigt.

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