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Bildungsmaßnahme gemäß IDD

Die Versicherungsrichtlinie (IDD) in Verbindung mit der nationalen Verordnung VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung) fordert die regelmäßige Weiterbildung in Form von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Betroffen sind hiervon alle im Versicherungsvertrieb gemäß § 34d Abs.1 GewO, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind.

Ebenfalls die Berufszulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) fordert eine stetige Weiterbildung, ähnlich der Anforderungen im Rahmen der Tätigkeit nach § 34d GewO. Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler und/oder nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Immobilienverwalter besitzen, haben eine Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt auch für bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkender Mitarbeiter.

 

afm Richtlinie Weiterbildung

FAQ zur Weiterbildungsverpflichtung

Ihre Ansprechpartner

Sventje Gregorowitsch

040 532886-504
040 532886-503
gregorowitsch@afm-gruppe.de
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