Bildungsmaßnahme gemäß IDD
Die Versicherungsrichtlinie (IDD) in Verbindung mit der nationalen Verordnung VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung) fordert die regelmäßige Weiterbildung in Form von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Betroffen sind hiervon alle im Versicherungsvertrieb gemäß § 34d Abs.1 GewO, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind.
Ebenfalls die Berufszulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) fordert eine stetige Weiterbildung, ähnlich der Anforderungen im Rahmen der Tätigkeit nach § 34d GewO. Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler und/oder nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Immobilienverwalter besitzen, haben eine Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt auch für bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkender Mitarbeiter.
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