anfragepflichtige Risiken
Folgende Risiken sind unter Umständen nur zu eingeschränkten Bedingungen oder gegebenenfalls gegen Prämienzuschlag versicherbar:
- Ein Risiko, welches durch eine Tiefgarage mit weiteren Risiken verbunden ist, soweit die weiteren Risiken nicht in ihrer Gesamtheit bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG bzw. Interlloyd Versicherungs-AG versichert sind bzw. werden sollen. – Die HE in Höhe von 10 Mio. Euro ist unter Beachtung der VdS2234 (räumliche Komplextrennung) zu berücksichtigen.
- Risiken die sich in Umbau oder Sanierung befinden
- Risiken mit einem Leerstand > 50 %
- Risiken ohne unmittelbare Vorversicherung (F/LW/St/H) – ausgenommen Neubauten
- Risiken bei denen die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG bzw. Interlloyd Versicherungs-AG unmittelbarer Vorversicherer ist
- Risiken, deren Versicherungen vom Vorversicherer gekündigt oder für die Versicherungsschutz abgelehnt wurde – ausgenommen Kündigung aufgrund Einstellung/Aufgabe Hausverwalterkonzept oder Sparte; Kündigung, weil Konditionen nur Mitarbeitern von Versicherern angeboten werden
- Risiken mit einem höheren Entschädigungsbedarf als 10.000.000 €
- Risiken mit einer kumulierten Schadenquote (F/LW/St/H) beim Vorversicherer der letzten 5 Kalenderjahre über 50%
- Risiken mit tariflichen (F/LW/St) oder außertariflichen Selbstbehalten (F/LW/St/H/EL) beim Vorversicherer
- Risiken mit mehr als 2 Vorschäden in LW oder mehr als 2 Vorschäden in St/H innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
- Risiken mit sonstigen Vorschäden über 10.000 € innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
- Risiken unter Denkmalschutz
- Risiken ab Bauartklasse III
- Risiken älter 65 Jahre (technisches Baujahr)
- Risiken mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße über 110 qm
- Fotovoltaikanlagen die nicht auf dem versicherten Gebäude installiert sind
Kernsanierung bedeutet die komplette Erneuerung des Rohleitungssystems (Zu- und Ableitungen), der Heizungseinrichtungen inkl. Rohrleitungssystem, der sanitären Anlagen, der Elektroinstallation inkl. der elektrischen Leitungen sowie der Dacheindeckung.
Als technisches Baujahr gilt das älteste Jahr der kompletten Erneuerung einer der genannten Bereiche.
Achtung, folgende Risiken sind nicht versicherbar:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- landwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäude, die nicht allseitig umschlossen sind (außer Rohbaudeckung)
- Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind
- Gebäude der Bauartklasse V
- Risikoorte der Elementarzone III und IV
- Risiken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Gebäude, mit folgenden Betriebsarten:
- Bar, Diskothek, Tanzlokal
- Vergnügungsbetrieb, Eroscenter, Massagesalon, Stundenhotel
- Asyl- und Wohnheim (nicht Senioren-, Behinderten- und Pflegeheime)
- Schaum- / Kunststoff- und/oder Gummiwarenhandel, -herstellung, -verarbeitung
- Chemische Anlagen
- Recyclingbetriebe aller Art