Fachinformationen aus dem Bereich Hausrat
Hier finden Sie Fachinformationen aus dem Bereich Hausrat. Bei Anmerkungen und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung.
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Innerhalb der Hausratversicherung sehen die Versicherer in der Regel folgende Definition für Wertsachen vor:
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medallien sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Für Wertsachen gelten innerhalb der Hausratversicherung abweichende Entschädigungsgrenzen!