Uelzener Pferdeleben
Für das Leben von Pferden bietet die Uelzener folgende Deckungskonzepte an:
Tarifwelt
Versicherte Leistungen:
- Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt
- Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des Transportes (privat und gewerblich) inkl. Transportmittelunfall (kein Luft- oder Seetransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird
- Diebstahl und Raub
- Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfsriss, Brand, Blitzschlag und Explosion
- Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration / Sterilisation (Wartezeit 3 Monate)
- Wartezeit allgemein 3 Tage ab Versicherungsbeginn
Versicherungssummen:
- ab 2.000 € bis 100.000 € darüber hinaus Direktionsanfrage
- ab 5.000 € ist ein tierärztliches Gutachten (nicht älter als 4 Wochen) sowie ein Wertnachweis erforderlich
- Entschädigung 100 % der Versicherungssumme
Geltungsbereich:
- Europaweit – Hauptstandort muss Deutschland sein
Aufnahme:
- ab dem 8. Lebenstag
- bis zum 21. Geburtstag abschließbar
Angebotsanfrage Pferde-Leben – Stand 07-2022
Versicherungsbedingungen basis – Stand 05-2024
- Tod oder Nottötung infolge von Krankheit, Alter, Tierseuche oder Unfall
Angebotsanfrage Pferde-Leben – Stand 07-2022
Versicherungsbedingungen premium – Stand 05-2024
Versicherte Leistungen:
- dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd
- Leibesfrucht: Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt für max. zwei Leistungsfälle
- Entschädigung 90 % der Versicherungssumme
- Entschädigung 10 % der Versicherungssumme für Leibesfrucht
Aufnahmealter:
- bis zum 17. Geburtstag abschließbar
- Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet spätestens zur Hauptfälligkeit in dem Jahr, in dem das Pferd den 18. Geburtstag erreicht
- Die Wartezeit für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit beträgt 3 Monate (sofern vereinbart)
Ab einer Versicherungssumme von 7.500 € sind für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit zusätzlich 12 Standard-Röntgenbilder (nicht älter als 4 Monate) beizufügen. Für Fohlen und Jährlinge werden keine Röntgenbilder benötigt.
Kann auch als Stand-Alone abgeschlossen werden ist ansonsten über Unbrauchbarkeit schon inkl.
Versicherte Leistungen:
- Tod, Nottötung, dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl
Versicherungssummen:
- 1.500 € oder 2.000 € darüber hinaus Direktionsanfrage
- Entschädigung 50 % der Versicherungssumme ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall
- Entschädigung 80 % der Versicherungssumme ab dem 29. Lebenstag
- Wartezeit 7 Tage ab Versicherungsbeginn
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt (entscheidend ist der Eingang der Angebotsanfrage). Bitte die Angebotsanfrage daher möglichst gleich nach Feststellung der Trächtigkeit, spätestens einen Monat vor der erwarteten Geburt, einreichen.
Weitere Unterlagen | Informationen
Kontakt Uelzener

Stefanie Kozok
0581 8070-242
0581 8070-123
s.kozok@uelzener.de