Lieben Kollegen und Kolleginnen,
im Bereich in der Haftpflichtversicherung wird jedes Jahr durch einen unabhängigen Treuhänder der Schadenaufwand im Vergleich zum Vorjahr ermittelt.
Bei steigenden Schadenszahlungen gibt der Treuhänder dann eine Empfehlung zur Prämienanpassung ab.
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt eine Beitragsanpassung um den festgestellten Prozentsatz vorzunehmen.
Diese Anpassungen finden dann in aller Regel immer zur nächsten Hauptfälligkeit statt beginnend mit dem 01. Juli eines Jahres.
Anpassungen in 2026:
Die Ermittlung des Treuhänders ergab für das Jahr 2026 zu 2025 einen 14,30 % höheren Schadenaufwand. Da im Vorjahr eine Prämienangleichung stattfand, wird nur der aktuelle Anstieg 2025/2026 berücksichtigt.
Die vorgeschriebene Abrundung auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare ganze Zahl ergibt eine Erhöhung von 10 % für das Jahr 2026.
In den Bereichen PHV und THV wird die Prämienangleichung marktübergreifend stattfinden. Die Sparten HuG, Jagd- und Bauherrenhaftpflicht sind nur teilweise betroffen.
Im Nachgang sehen Sie für die Bereiche PHV und THV eine Zusammenfassung der afm Hauptempfehlungen sowie weiterer Gesellschaften, die sich bisher zur Anpassung geäußert haben.
Einen besonderen Hinweis zur Interlloyd:
Der Tarif Infinitus ist von der Bestandsanpassung teilweise noch ausgenommen – hier gilt noch die 5-jährige Prämiengarantie für Verträge, die unter 5 Jahren bestehen.