Geschätzte Beraterinnen und Berater,

bitte beachten Sie den Inhalt der beigefügten Anlage und wenden Sie die Kernaussagen auf Ihre bestehenden bAV-Beratungsprozesse an.

Worum geht es?

Wenn die betriebliche Altersversorgung auf die versicherte Person mittels Versicherungsnehmerwechsel übertragen und privat fortgeführt wird, wird die ALTE LEIPZIGER aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter davon ausgehen, dass der neue Versicherungsnehmer auch die Betreuung des Vertrages durch Sie als Vermittler des ehemaligen Arbeitgebers wünscht.

Die Alte Leipziger wird daher den Prozessablauf ab dem 01.08.2024 umstellen. Sie wird diese Verträge in die eigene direkte Verwaltung übertragen, sofern nicht für den neuen Versicherungsnehmer eine entsprechende Vollmacht oder Willenserklärung zur Betreuung –durch Sie- vorliegt.

Somit übernimmt die Alte Leipziger die Denk- und Arbeitsweise der Allianz. Hier ist Ihnen die Vorgehensweise seit mehr als 3 Jahren bekannt und auch schon vertraut.

Prozessänderung bei VNH-Wechsel in der bAV